Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkservice Simdorn (Stand: Mai 2018) Sehr verehrte Kunden, damit wir Ihnen jederzeit kostengünstiges Parken inklusive Shuttle-Service zum Flughafen Berlin Schönefeld und zurück anbieten können, sind bestimmte Abläufe bezüglich der von Parkservice Simdorn erbrachten Leistungen erforderlich. Durch die Annahme unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern Sie sich ein konkurrenzlos günstiges Preis/Leistungs-Angebot. Ihr Parkservice Simdorn Team A) Allgemeines Angebote von Parkservice Simdorn sind freibleibend und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Parlservice Simdorn. Erst mit schriftlicher Bestätigung einer Buchungsanfrage kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Parkservice Simdorn zustande. Für alle mit der Firma Parkservice Simdorn geschlossenen Verträge gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Klauseln sind im Rahmen der mit der Firma Parkservice Simdorn geschlossenen Verträge nicht wirksam. 1. Reservierungsannahme nur nach Bestätigung der AGB Ein Vertrag mit der Firma Parkservice Simdorn kommt nur durch und nach uneingeschränkter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft zustande. Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Bei telefonischer Reservierung oder Reservierung mittels Telefax ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu bestätigen. Die Firma Parkservice Simdorn muss bei jeder nicht automatisierten Reservierungsform (persönlich, telefonisch) auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. 2. Leistungsumfang Parkservice Simdorn verpflichtet sich zur Bereitstellung eines oder mehrerer Parkplätze, der/die sich auf einer Stellfläche in Schönefeld (Ortsteil Waltersdorf) befindet/ befinden als auch zu einem Shuttle-Service zum Treffpunkt am Flughafen und zur Abholung vom Treffpunkt nach Ankunft. Die vereinbarten Gebühren beinhalten alle unter diesem Punkt genannten Leistungen. Die Firma Parkservice Simdorn nimmt Reservierungen mittels Reversierungsanfrage/Reservierungsformular über Telefax 033762 189874 oder telefonisch unter Telefon 033762 189873 zu den Bürozeiten entgegen. Ihre Reservierungsanfrage muss uns mindestens 24 Std. vor Ankunft bei der Firma Parkservice Simdorn vorliegen. Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt. Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt zeitnah nach der Ankunft am Treffpunkt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rückführung in Einzelfällen auch im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgen und hierdurch eine verzögerte Rückführungszeit eintreten kann. Im Rahmen des Transfers zum Flughafen Schönefeld und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Parkservice Simdorn Kunden Wartezeiten auftreten, die von Parkservice Simdorn nicht zu beeinflussen sind und in Ausnahmefällen bis zu einer halben Stunde betragen können. Parkservice Simdorn behält sich in allen Fällen vor, Sammeltransporte, die mit Wartezeiten für den einzelnen Kunden verbunden sind, durchzuführen. In der Regel und nach Möglichkeit erfolgt die Beförderung zum Flughafen Schönefeld im Abstand von maximal 30 Minuten. B) Verträge mit der Firma Parkservice Simdorn Sämtliche mit der Firma Parkservice Simdorn geschlossenen Verträge sind rechtsbindend und rechtwirksam. 1. Freibleibendes Angebot Der von der Fa. Parkservice Simdorn mittels der Webseite oder via Werbung mittels Flyer, Radiospots und anderen Werbeträgeren unterbreitete Angebot ist freibleibend. Das Angebot wird erst durch die Bestätigung der Reservierungsanfrage bindend. 2.Vertragsgegenstand Vertragsinhalt der Firma Parkservice Simdorn geschlossenen Verträge ist der jeweils von der Firma bestätigte Reservierungsauftrag. Dieser beinhaltet ausschließlich den durch die Firma Parkservice Simdorn zu erbringenden Parkplatzservice auf einen der Parkplatzflächen der Firma sowie einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen Berlin-Schönefeld am vorher der Firma mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin zu den ebenfalls vorher mitgeteilten Zeiten. Auf weitere Dienstleitungen der Firma Parkservice Simdorn besteht keinen Anspruch. 3. Zustandekommen einer Reservierung Eine Reservierung bei der Firma Parkservice Simdorn kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch Firma Parkservice Simdorn zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Reservierungsanfrage. Anspruch auf einen PKW-Stellplatz sowie den angeschlossenen Shuttle-Service besteht ausschließlich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung. 4. Stornierungen des Reservierungsauftrages durch den Kunden Ein durch die mündliche oder schriftliche Reservierung zustande gekommener Vertrag zwischen der Firma Parkservice Simdorn und dem Kunden kann von diesem bis zu 24 Std. vor dem vereinbarten Reservierungsdatum ohne Stornierungskosten rückgängig gemacht werden. Liegt eine von Firma Parkservice Simdorn mündliche oder schriftliche bestätigte Reservierung vor, die vom Kunden weder storniert noch eingehalten wird, werden die Gebühren, die durch die Reservierung zum Tragen kommen von der Firma Parkservice Simdorn vollständig in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung am Tag der vereinbarten und bereits bestätigten Reservierung, mindestens 2 Std. vor der vereinbarten Ankunftszeit bei Firma Parkservice Simdorn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€. Eine spätere Benachrichtigung über eine beabsichtigte Stornierung kann nicht mehr als wirksame Stornierung entgegengenommen werden. 5. Stornierung des Reservierungsauftrags durch die Firma Parkservice Simdorn Eine Stornierung des von Firma Parkservice Simdorn bereits bestätigten Reservierungsauftrags durch die Firma Parkservice Simdorn selbst, ist in der Regel nicht möglich. Ist Firma Parkservice Simdorn jedoch nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, muss die Stornierung 24 Std vorher erfolgen. Allerdings kann die Gesellschaft Reservierungsanfragen jederzeit und ohne Begründung sofort bei Anfrage ablehnen. Darüber hinaus unterliegt Firma Parkservice Simdorn keiner Beförderungspflicht. Stark alkoholisierte oder randalierende Personen sowie Personen mit auffälligen Verhalten werden von der Firma Parkservice Simdorn aus Sicherheitsgründen nicht befördert. C) Haftung der Firma Parkservice Simdorn / Haftungsklauseln 1. Haftung für Fahrzeugschäden Parkservice Simdorn haftet ausschließlich im Rahmen der Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden seiner Kunden, die durch das Personal oder den Gehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Abstellen des Fahrzeuges auf einer der von Firma Parkservice Simdorn bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden der Firma Parkservice Simdorn. Die Firma Parkservice Simdorn übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer auf dem Parkplatz der Firma Parkservice Simdorn eventuell einen Schaden auftritt. Firma Parkservice Simdorn haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinen Fall haftet Firma Parkservice Simdorn für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatz verursachte Unfälle mit Sach- und / oder Personenschäden. Hinweis: Zwingende Einhaltung der Vorschriften der deutschen StVO! Auf dem gesamten Gelände der Firma Parkservice Simdorn gilt die StVO. Auf dem gesamten Gelände der Firma Parkservice Simdorn darf sowohl vom Fahrer der Firma Parkservice Simdorn als auch vom Fahrer des abzustellenden Fahrzeuges nur in Schritttempo gefahren werden. 2. Haftung für Personenschäden Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Firma Parkservice Simdorn oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service selbstverschuldet auftreten, übernimmt die Firma Parkservice Simdorn keine Haftung. 3. Haftung für Gepäckstücke Firma Parkservice Simdorn übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet auftreten. 4. Haftung für verspätete Ankunft am Flughafen Schönefeld Firma Parkservice Simdorn haftet in keinem Fall für eine verspätete Ankunftszeit am Flughafen Schönefeld, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden bei der Firma Parkservice Simdorn. Sollte der beschriebene Fall eintreten, stellt die Firma Parkservice Simdorn den Kunden 15,00€ in Rechnung für den zusätzlich erforderlichen Shuttle-Service. Ausgeschlossen davon ist der Fall von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Parkservice Simdorn. 5. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführten Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Parkservice Simdorn wird neben der Beseitigung auch den Ausfallschaden geltend machen. D) Preise und Zahlungsbedingungen 1.Preise Die von der Firma Parkservice Simdorn publizierten Preise sind freibleibend und werden erst nach Annahme eines Reservierungsauftrages rechtsbindend. Die von der Firma Parkservice Simdorn publizierten Preise beinhalten 19% MwSt. 2. Zahlungsbedingungen Die von Firma Parkservice Simdorn erbrachte Leistung ist am Tag der Abstellung des Fahrzeuges vollständig mit Barmitteln zu begleichen. Schönefeld, OT Waltersdorf, Mai 2018

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